Neue Chancen für die Intralogistik

Der kürzlich vorgestellte Gesetzentwurf zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland setzt wichtige Impulse für die Intralogistikbranche. Im Fokus steht vor allem die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese verschafft Unternehmen spürbare Investitionsvorteile.

Was bedeutet das für Intralogistikunternehmen?

So ermöglicht die Neuregelung es Unternehmen, Investitionen in neue Anlagen und Fördertechnik, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, in den ersten drei Jahren mit bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abzuschreiben. Im Vergleich zur herkömmlichen linearen Abschreibung bringt die degressive AfA vor allem im ersten Jahr spürbare Liquiditätsvorteile. Geld, das Unternehmen für weitere Modernisierungen oder andere Investitionen nutzen können.

So profitieren Logistikunternehmen

Besonders spannend für die Intralogistik sind beispielsweise Investitionen in anpassungsfähige Komponenten wie Rollen und Räder, Fördertechnik und Materialflusslösungen. 

Fördertechnik modernisieren

Typische bewegliche Wirtschaftsgüter wie Rollenbahnen, Förderstrecken, Tragrollen, Antriebe und Gestelle können ab dem zweiten Halbjahr 2025 mit bis zu 30 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Investitionen in neue Anlagen oder der Austausch veralteter Komponenten lassen sich damit deutlich schneller refinanzieren und die Modernisierung in der Intralogistik damit deutlich vorantreiben. 

Effizientere Räder und Rollen

Auch Investitionen in Bock- und Lenkrollen, Schwerlastlösungen, PU-Räder oder spezialisierte Transportgeräte profitieren von der Neuregelung. Selbst kleinere Maßnahmen wie die Optimierung des innerbetrieblichen Transports oder die Geräuschreduktion in sensiblen Bereichen werden steuerlich begünstigt. Das schafft Anreize für kontinuierliche Effizienzverbesserungen im Betriebsalltag und entlastet auch die Mitarbeitenden. 

Auch KMU profitieren

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen, die oft nur Großprojekte adressieren, greift die neue Abschreibungsregel auch bei schrittweisen Modernisierungen und Teilerneuerungen. Damit profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihre Systeme nach und nach modernisieren wollen. Ein Beispiel: Ein KMU ersetzt eine alte Förderstrecke durch ein neues System mit langlebigen PU-Rädern und energieeffizienten Antrieben. Dank der neuen Abschreibung kann es die Kosten schneller steuerlich geltend machen und amortisiert die Investition deutlich schneller. 

Förderung von Elektromobilität

Ein weiterer wichtiger Baustein liegt in der Förderung der Elektromobilität. Für die Intralogistik bedeutet das konkret: Investitionen in elektrisch betriebene Gabelstapler, autonome Transportfahrzeuge (FTS) und andere umweltfreundliche Flurförderzeuge werden steuerlich begünstigt. Das unterstützt die Branche dabei, nachhaltige und ressourcenschonende Lösungen voranzubringen. Nicht nur ein zentrales Zukunftsthema, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Darüber hinaus sieht das Gesetz ab dem Jahr 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor. Von aktuell 15 Prozent sinkt diese auf 10 Prozent bis 2032. Damit werden nicht nur kurzfristige Investitionen attraktiver, sondern auch die langfristigen Perspektiven für wirtschaftliches Wachstum und Standortstärkung deutlich verbessert.

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Mit dem Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung einen klaren Anreiz für sofortige Investitionen gesetzt. Besonders für die Intralogistikbranche, deren Arbeitsgrundlage auf mechanischen und modularen Komponenten basiert, ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, geplante oder überfällige Modernisierungen wirtschaftlich attraktiv und schnell umzusetzen. 

Ob neue Fördertechnik, energieeffiziente Rollen, leistungsfähigere Komponenten oder der Ersatz verschlissener Elemente: Die steuerlichen Vorteile sorgen dafür, dass sich Investitionen schneller amortisieren und betriebswirtschaftlich sinnvoller gestalten lassen. 

Daher ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um Ihre Intralogistik fit für die Zukunft zu machen. Nutzen Sie die befristeten steuerlichen Rahmenbedingungen, überprüfen Sie Ihre Investitionsplanung und sprechen Sie mit dem Expertenteam von TORWEGGE und fragen Sie uns heute noch an (zum Projekt-Anfrageformular). Gemeinsam identifizieren wir Potenziale, priorisieren Maßnahmen und setzen die passenden Lösungen um.

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