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Unterschied Not-Halt und Not-Aus: Warum die beiden Begriffe nicht dasselbe meinen

Im Maschinenbau und in der Praxis begegnen Ihnen die Begriffe Not-Halt und Not-Aus ständig. Fast genauso häufig werden sie aber miteinander verwechselt. Dabei verfolgen beide Sicherheitsfunktionen unterschiedliche Ziele und greifen technisch auf komplett andere Weise ein. Wenn Sie Anlagen planen, betreiben oder prüfen, sollten Sie deshalb den Unterschied wirklich verstehen, statt beide Begriffe synonym zu benutzen.

Not-Halt und Not-Aus Zwei Funktionen, zwei Schutzziele

Setzen Sie den Not-Halt ein, stoppen Sie damit gefährliche Bewegungen oder Prozesse so schnell wie möglich, sobald eine Gefahr für Mensch oder Maschine entsteht. Entscheidend ist dabei, dass die Maschine kontrolliert in einen sicheren Zustand herunterfährt. Die Energieversorgung darf während dieses Bremsvorgangs sogar noch anliegen, damit der Antrieb beispielsweise über eine definierte Rampe sauber abgebremst werden kann. Erst wenn der Stillstand erreicht ist, wird die Energie getrennt.

Beim Not-Aus verfolgen Sie ein anderes Ziel: Sie schalten die elektrische Energieversorgung sofort und vollständig ab, um elektrische Gefahren wie einen Stromschlag zu vermeiden. Eine kontrollierte Bremsung findet dabei nicht statt, denn die Maschine läuft nach dem Trennen der Energie ungebremst aus oder muss rein mechanisch zum Stehen gebracht werden. Genau dieser abrupte, ungesteuerte Charakter unterscheidet den Not-Aus grundlegend vom Not-Halt.

Stopp-Kategorien als technische Grundlage

Die DIN EN 60204-1 ordnet diese Abläufe drei Stopp-Kategorien zu, die Ihnen als technische Orientierung dienen können:

Bei Stopp-Kategorie 0 trennen Sie die Energiezufuhr zu den Antrieben ohne Umweg sofort. Diese Kategorie liegt dem Not-Aus zugrunde.

Stopp-Kategorie 1 beschreibt dagegen das kontrollierte Abbremsen, bei dem die Energie zunächst erhalten bleibt und erst nach dem Stillstand abgeschaltet wird. Damit bildet sie die typische Grundlage für den Not-Halt.

Stopp-Kategorie 2 wiederum hält die Maschine zwar gesteuert an, lässt die Energieversorgung aber dauerhaft bestehen. Für Not-Halt-Betätiger dürfen Sie diese Kategorie nicht verwenden, da hier eine vollständige Energietrennung fehlt.

Zur Orientierung lassen sich die wichtigsten Merkmale so gegenüberstellen:

Aspekt

Not-Halt

Not-Aus

Schutzziel

Gefahrbringende Bewegung stoppen

Elektrische Gefahr beseitigen

Umgang mit der Energie

Bleibt zum Abbremsen kurz erhalten

Wird augenblicklich getrennt

Art des Stillstands

Kontrolliert, geführt

Ungesteuert, auslaufend

Zugeordnete Stopp-Kategorie

Meist Kategorie 1, teils Kategorie 0

Ausschließlich Kategorie 0

Warum werden Not-Hat und Not-Aus so oft verwechselt?

Dass beide Begriffe im Alltag so oft durcheinandergeraten, hat einen historischen Grund. Die inzwischen zurückgezogene Norm DIN EN 418 aus dem Jahr 1993 übersetzte den englischen Ausdruck „emergency stop" fälschlicherweise mit „Not-Aus“, obwohl „Not-Halt“ die korrekte Übertragung gewesen wäre. Dieser Übersetzungsfehler hat sich über Jahre im Sprachgebrauch und in der Dokumentation festgesetzt.

Heute ist die Begrifflichkeit klar geregelt: Sowohl die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch die ISO 13850 verwenden konsequent den Begriff Not-Halt. Wenn Sie also Anlagen dokumentieren, schulen oder abnehmen, sollten Sie genau darauf achten, welche Funktion tatsächlich gemeint ist. Nur so stellen Sie sicher, dass die Sicherheitseinrichtung auch das leistet, was in der jeweiligen Situation gebraucht wird.

Wann müssen Sie einen Not-Halt vorsehen?

Für den Not-Halt gilt eine grundsätzliche Ausrüstungspflicht: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt von Ihnen, jede Maschine mit mindestens einer schnell erreichbaren Notbefehlseinrichtung auszustatten, damit Sie gefährliche Bewegungen oder Abläufe im Ernstfall unverzüglich und ohne zusätzliches Risiko stoppen können. Diese Pflicht betrifft nicht nur neu gebaute Maschinen, sondern gleichermaßen gebrauchte Anlagen. Wie Sie die Funktion konkret gestalten, geben Ihnen die harmonisierten Normen DIN EN ISO 13850 und DIN EN 60204-1 vor.

Von dieser Pflicht dürfen Sie in bestimmten Fällen abweichen. Bei handgehaltenen oder handgeführten Maschinen entfällt die Vorgabe von vornherein. Ebenso können Sie auf einen Not-Halt verzichten, wenn dessen Betätigung das Risiko gar nicht verringern würde – etwa, weil sich dadurch die Zeit bis zum Stillstand nicht verkürzen lässt und stattdessen andere Schutzmaßnahmen greifen müssen. Auch bei Maschinen mit konstruktionsbedingt sehr langen Nachlaufzeiten, die ein Not-Halt ohnehin nicht beeinflussen kann, gilt diese Ausnahme.

Ob, in welcher Ausführung und wo genau Sie eine Notbefehlseinrichtung einsetzen, entscheiden Sie letztlich nicht pauschal, sondern anhand der Risikobeurteilung der jeweiligen Maschine. Die Beurteilung zeigt Ihnen, ob die Einrichtung tatsächlich zur Risikominderung beiträgt, wie viele Befehlsgeräte Sie benötigen und wo Sie diese platzieren, etwa an Bedienstationen, an Ein- und Ausgängen oder überall dort, wo Mensch und Maschine besonders eng zusammenarbeiten. Gleichzeitig legt die Risikobeurteilung fest, mit welcher Stopp-Kategorie (0 oder 1) Sie die Maschine stillsetzen müssen.

Wann ein Not-Aus tatsächlich vorgeschrieben ist

Beim Not-Aus sieht die Rechtslage anders aus: Eine pauschale Pflicht, jede Maschine damit auszurüsten, kennt die Maschinenrichtlinie nicht. Ob Sie überhaupt einen Not-Aus benötigen, ergibt sich stattdessen aus der Risikobeurteilung Ihrer konkreten Maschine oder Anlage.

Maßgeblich ist dabei vor allem eine Frage: Bestehen elektrische Gefährdungen? Kommt Ihre Risikobeurteilung zu dem Schluss, dass zum Beispiel die Gefahr eines Stromschlags oder eines Lichtbogens besteht, müssen Sie diese Gefahr durch sofortiges Abschalten der Versorgungsspannung beseitigen. Genau dafür setzen Sie den Not-Aus ein. Geht die Gefährdung dagegen rein von mechanischen Risiken wie Quetsch- oder Einzugsstellen aus, reicht ein Not-Halt zum Stillsetzen der Bewegung. Einen zusätzlichen Not-Aus benötigen Sie in diesem Fall nicht.

Beachten Sie auch die normative Seite: Die Maschinenrichtlinie selbst erwähnt den Begriff Not-Aus gar nicht ausdrücklich. Die technischen Vorgaben dazu finden Sie vielmehr in der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) für die elektrische Ausrüstung von Maschinen. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Einrichtung zum sofortigen Trennen der Energiezufuhr vorsehen müssen.

In der Praxis läuft die Entscheidung über mehrere Schritte: Zunächst prüfen Sie im Rahmen der Risikoanalyse, ob überhaupt ein elektrisches Risiko vorliegt. Reichen andere Schutzmaßnahmen nicht aus, um dieses Risiko zu beherrschen, müssen Sie einen Not-Aus installieren, der die Energiezufuhr zu der gesamten Anlage oder zu einzelnen Teilen davon abschaltet. Liegt dagegen ausschließlich eine mechanische Gefährdung vor, genügt Ihnen die Not-Halt-Funktion.

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